Dass meine Wahlheimatzeitung Volksfreund twittert, ist nichts neues. Neu ist aber, dass sie jetzt die Tweets ihrer Follower auf die Website laufen lässt, nämlich hier, aber auch auf der Homepage in einem recht prominent platzierten Kasten.
Kurze Frage in die Runde: Ist das rechtlich zulässig?
Da gehe ich doch mal schwer von aus 😉 Twitter ist ja öffentlich, warum sollte das also verboten sein. Ich kann ja jeden Tweet auch so im Netz finden. Und wer’s nicht will kann uns ja blocken.
Naja, dass etwas öffentlich ist, heißt ja noch lange nicht, dass es jeder übernehmen darf. Oder darf ich mir Volksfreund-Inhalte auf die Seite heben? Und blocken kann ich das ja nur, wenn ich davon weiß.
Also ich bekomme jedes Mal eine Nachricht, wenn mir jemand folgt. Und wir folgen ja nur denen, die wiederum uns folgen. Wir veröffentlichen ja nur unseren Follower-Feed.